Kodex

Präambel

Durch meinen Blog habe ich eine Stimme. Eine Stimme, die Einfluss auf andere Menschen ausübt, besonders auf meine Leser. Deshalb fühle ich mich in besonderer Weise verpflichtet, ethische Grundlagen in der Art, wie ich in der Öffentlichkeit kommuniziere, einzuhalten.

Zugleich schaffe ich mit meiner Stimme ein Abbild über Blogger in der Öffentlichkeit und gegenüber Unternehmen, mit denen ich zusammenarbeite. Deshalb ist die Zusammenarbeit mit Unternehmen von folgenden Grundsätzen geleitet:

 

1. Inhalte

Ich stehe für Glaubwürdigkeit und berichte über Erlebnisse, die ich auch erlebt habe. Dabei gebe ich meine subjektive Meinung wieder.

Advertorials, Sponsorings und Beiträge, die auf Pressemitteilungen basieren, mache ich in den Beiträgen kenntlich. Dabei wird der Umfang und die Auftraggeber genannt.

Ich achte die geltenden Urheber- und Persönlichkeitsrechte. Sollte ich wider Erwarten und unwissentlich die Rechte eines anderen berühren, bitte ich um eine entsprechende Benachrichtigung. Siehe hierzu Copyright & Impressum.

 

2. Kooperationen & Werbung

Kooperationen und Werbung sind für mich angemessene Maßnahmen, um mit meinem Blog Geld zu verdienen. Bei jeder Kooperation und Unterstützung bleibt meine journalistische Freiheit unangetastet.

Bei jeder Kooperation werden klar und deutlich die Erwartungen, die Ziele, der Umfang und die Grenzen  der Zusammenarbeit miteinander abgestimmt und festgelegt. Hier sind insbesondere die Rechte am Material, vor allem den Fotos, berührt. Werden Fotos dem Auftraggeber zur alleinigen Verwendung überlassen, erfolgt dies nur unter schriftlicher Festlegung. Bis dahin bleibt das von mir erstellte Material in meinem Besitz. Siehe hierzu Copyright & Impressum.

Überlasse ich einem Auftraggeber Material, insbesondere Fotos, hat dieser Sorge zu tragen, dass dessen Verwendung in keinster rufschädigender oder sonst benachteiligender Weise erfolgt.

Sollten im Zuge einer Zusammenarbeit Unstimmigkeiten oder Komplikationen auftreten, suche ich zuerst den persönlichen Kontakt zum Kooperationspartner, um den Sachverhalt zu klären.

3. Vergütung

Ich strebe an, Leistungen langfristig angemessen vergüten zu lassen. Eine Unterstützung/Einladung ist keine Bezahlung. Sie ist die Grundlage dafür, dass ich meiner Arbeit nachgehen kann.

Einladungen wie Reisen und Events sowie Unterstützungen von individuellen Reisen sind angemessene Mittel, um meine Recherche und Arbeit zu realisieren.

Im Ausnahmefall behalte ich mir vor, bei triftigen Gründen nicht zu berichten und informiere den Einladenden über die Gründe.

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